Infos zur Ausbildung
Ausbildungsklasse
Intensivkurse
Angebote
Die Ausbildung in der Fahrschule greenorange
Unsere FahrlehrerInnen sind dafür bekannt Dir mit großer Geduld
und Gelassenheit das Auto- & Motorradfahren beizubringen.
Preise für B/B197/B78 Auto
Grundbetrag / Anmeldung
statt 499€ nur 349€
preise Gültig für die Klasse B/B197/B78
Für alle Klassen im Grundbetrag enthalten:
inkl. aller Theoriestunden
+ Theoriebesuch an allen Standorten möglich (bis zu 5x pro Woche)
Grundbetrag/Anmeldung
statt 349€
Fahrstunde 70€
Sonderfahrten 80€
theoretische Prüfung 100€
praktische Prüfung 250€
Grundbetrag/Anmeldung
nur 349€
Fahrstunde 70€
Sonderfahrten 80€
theoretische Prüfung 100€
praktische Prüfung 250€
Grundbetrag/Anmeldung
nur 349€
Fahrstunde 70€
Sonderfahrten 80€
theoretische Prüfung 100€
praktische Prüfung 250€
Freunde Deal
Jetzt gemeinsam anmelden & Rabatte sichern
Rabatt:
– 2 Freunde je 50,00 €
– 3 Freunde je 75,00 €
– 4 Freunde je 100,00 €
Gültig für die Klasse B/B197/B78, bei gleichzeitigem Vertragsabschluss in
der Fahrschule oder Online-Anmeldung, nicht kombinierbar mit anderen Angeboten
Preise für BE/B96 Anhänger & L Traktoren
Für alle Klassen im Grundbetrag enthalten:
inkl. aller Theoriestunden
+ Theoriebesuch an allen Standorten möglich (bis zu 5x pro Woche)
Grundbetrag/Anmeldung
nur 149€
Fahrstunde 75€
Sonderfahrten 85€
praktische Prüfung 250€
keine Theoriestunden & theoretische Prüfung erforderlich
Grundbetrag/Anmeldung
nur 599€
inkl. aller Theoriestunden & Fahrstunden B96 ohne theoretische & Praktische Prüfung.
Eine Bescheinigung wird nach der Ausbildung durch die Fahrschule erstellt.
Grundbetrag/Anmeldung
nur 249€
keine Fahrstunden &
praktische Prüfung erforderlich
theoretische Prüfung 100€
Die Motorradausbildung
Das Ausbilden in Vorbildfunktion und größte Sicherheit stehen bei uns an oberster Stelle.
Deshalb stellen wir Dir für die Fahrstunden gerne Helme,
Motorradjacken mit Protektoren, Motorradhosen und Handschuhe in verschiedenen Größen zur Verfügung.
Preise für A/A1/A2/AM/Mofa/B196 Motorrad & Roller
Für alle Klassen im Grundbetrag enthalten:
inkl. aller Theoriestunden
+ Theoriebesuch an allen Standorten möglich (bis zu 5x pro Woche)
Grundbetrag/Anmeldung
nur 699€
Fahrstunde 85€
Sonderfahrten 95€
theoretische Prüfung 100€
praktische Prüfung 300€
Grundbetrag/Anmeldung
nur 699€
Fahrstunde 85€
Sonderfahrten 95€
theoretische Prüfung 100€
praktische Prüfung 300€
Grundbetrag/Anmeldung
nur 699€
Fahrstunde 85€
Sonderfahrten 95€
theoretische Prüfung 100€
praktische Prüfung 300€
Grundbetrag/Anmeldung
nur 699€
Fahrstunde 79€
keine Sonderfahrten erforderlich
theoretische Prüfung 100€
praktische Prüfung 300€
Grundbetrag/Anmeldung
nur 299€
inkl. aller Fahrstunden
Keine praktische Prüfung erforderlich
theoretische Prüfung 100€
Grundbetrag/Anmeldung
nur 998€
inkl. aller Theoriestunden & Fahrstunden ohne theoretische & Praktische Prüfung
Eine Bescheinigung wird nach der Ausbildung durch die Fahrschule erstellt
Die BIKE TO BIKE Ausbildung
Dies bedeutet, dass bei uns der Fahrlehrer während der Fahrstunde selbst auf
seinem Begleitmotorrad sitzt und Dich auf Deiner Ausbildungsmaschine begleitet.
Sonderfahrten: Überlandfahrten Autobahnfahrten Nachtfahrten
Preise gültig für alle Filialen
Zusätzliche Gebühren für die Bearbeitung des Führerscheinantrages.
Zzgl. TÜV-Gebühren.
Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei einer Anmeldung für folgende Klassen:
Kl. B + A/A2/A1/AM
statt 1048€
nur 899€
_______________
Klasse B + BE
statt 498€
nur 399€
_______________
Klasse B + L
statt 598€
nur 449€
_______________
Klasse B + Mofa
statt 648€
nur 549€
_______________
Voraussetzungen:
Die Theorieausbildung kannst Du in kurzer Zeit absolvieren
2025
Einzelintensivkurs
Termine frei wählbar
Aufpreis 400€
2025
Osterferienkurs
05.04.25 - 12.04.25
09.00Uhr - 12.30Uhr
Aufpreis 200€
2025
Sommerferienkurs
05.07.25 - 12.07.25
09.00Uhr - 12.30Uhr
Aufpreis 200€
2025
Herbstferienkurs
11.10.25 - 18.10.25
09.00Uhr - 12.30Uhr
Aufpreis 200€
2025
Einzelintensivkurs
Termine frei wählbar
Aufpreis 400€
2025
Osterferienkurs
05.04.25 - 12.04.25
09.00Uhr - 12.30Uhr
Aufpreis 200€
2025
Sommerferienkurs
05.07.25 - 12.07.25
09.00Uhr - 12.30Uhr
Aufpreis 200€
B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
und
NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mitführen von Anhängern:
Alle Anhänger bis 750 kg zGM
Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Sie müssen mindestens 18/17,5 Jahre alt sein.
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
B96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Sie müssen mindestens 18/175 Jahre alt sein.
BE
Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.
Sie müssen mindestens 18/17,5 Jahre alt sein.
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: -
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
B
Theorie
12 Doppelstunden2 Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff)
2 Doppelstunden2 Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
B96
Theorie
150 Minuten (2,5 Stunden)
Praxis
Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std.)
Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Std.)
BE
Theorie
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunde Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Welche Prüfung muss ich machen?
B
Theorieprüfung ist abzulegen
bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 55 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
B96
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung entfällt
BE
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 55 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Außerdem ist zu beachten:
B
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
B96
Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B mit eingetragen werden.
BE
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
B
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
B96
Biometrisches Passbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
(nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird)
BE
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Automatik
Automatikbeschränkung
Ausbildung und Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit automatischem Getriebe (Automatik-Fahrzeug)
Werden Ausbildung und Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe durchlaufen, wird die Fahrerlaubnis durch Eintrag der Schlüsselzahl (SZ) 78 grundsätzlich auf das Führen von Fahrzeugen ohne Kupplungspedal (= Automatik) beschränkt
Automatikregelung: Die Schlüsselzahl
B197
Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung
Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn
in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden und
bei einem anschließenden mindestens 15-minütigen Fahrtest in der Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden.
Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde wird die SZ 197 im Führerschein eingetragen.
Damit wird die Berechtigung dokumentiert, dass trotz der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Inland und im Ausland Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe gefahren werden dürfen.
Erweiterung der Klasse B197 auf die Klassen BE, C1, C, D1 oder D
Nach den Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie führt bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B197 eine praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug der Klassen BE, C1, C, D1 oder D bei diesen Klassen ausnahmslos zur Beschränkung auf Automatikfahrzeuge (SZ 78), wenn auch die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde (SZ 197).
Dies kann vermieden werden, wenn vor der Aufstiegsprüfung mit einem Fahrzeug der Klassen BE, C1, C, D1 oder D eine verkürzte „Schaltprüfung“ zur Tilgung der Schlüsselzahl 197 auf einem Pkw der Klasse B mit Schaltgetriebe abgelegt wird.
Ausbildung und Prüfung auf Schaltfahrzeugen weiterhin möglich
Die komplette Ausbildung und Prüfung der Klasse B kann auch weiterhin auf einem Pkw mit Schaltgetriebe durchlaufen werden. Auch in diesem Fall dürfen im Inland und im Ausland Fahrzeuge der Klasse B mit Schalt- und Automatikgetriebe gefahren werden.
Wissenswertes
B, B96, BE
Befristung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild
Mofa
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B8) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U8) mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
AM
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
bbH 45 km/h
Hubraum
- Verbrennungsmotor max. 50 cm³
- Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B8)
ohne Beiwagen (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt); Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e8)
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW;
Leermasse max. 270 kg (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt).
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e8)
Sitzplätze max. 2;
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW;
Leermasse max. 425 kg.
Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: -
A1
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: AM
A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
A
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Sie müssen mindestens zu a) 24,5 und zu b) 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Mofa
Theorie
6 Doppelstunden2
in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
Oder:
Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.
Praxis
90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts
AM
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
A1, A2, A
Theorie6
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Welche Prüfung muss ich machen?
Mofa
Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung entfällt
AM
Theorieprüfung ist abzulegen
bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 55 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften)
A1, A2, A
Theorieprüfung ist abzulegen
bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.
Praktische Prüfung ist abzulegen
A1: Dauer mindestens 70 Minuten
A2, A:
Dauer mindestens 70 Minuten,
bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 60 Minuten9
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Außerdem ist zu beachten:
AM, A1, A2, A
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
Mofa
Biometrisches Passbild
Bei 17-Jährigen und älteren Bewerbern: Laut TÜV SÜD: Aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister
AM, A1, A2, A
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Wissenswertes
AM, A1, A2, A
Befristung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.
Führerschein-Umtausch: Vor dem 19.01.2013 ausgegebene Führerscheine müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
AM
Auflage bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf (Schlüsselzahl 195). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Als Kleinkrafträder gelten auch
Krafträder mit max. 50 cm3 Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
A1
Begrenzung der bbH
Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1.
Klassen 3/4 „alt“
Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.
Als Leichtkrafträder gelten auch: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm3, einer Nennleistung von max. 11 kW sowie einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg, sofern sie vor dem 19.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mofa
Ohne Prüfbescheinigung darf Mofa sowie zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h fahren:
wer vor dem 01.04.1965 geboren ist;
wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse.
L
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: -
Der Fahrsimulator
Starte auf Wunsch mit den Simulator in der
Fahrschule greenorange
- Für Deine Praxis
- Entspannt erste Fahrstunde
-Starte auf Wunsch mit den Simulator
-Unbeobachtet und ohne Druck trainieren
Wie funktioniert die Führerscheinfinanzierung ONLINE?
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Die Gutscheine kannst Du individuell in der Fahrschule jederzeit kaufen oder
per E-Mail info@fahrschule-greenorange.de bestellen.